Unsere AGB

für Nutzer

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR NUTZER DES REZZEAT MEHRWEG-SYSTEMS

 

Stand: 03.01.2022

 

KONTAKTINFORMATIONEN

 

rezzeat GmbH
Falderbaumstr. 22
34123 Kassel

 

Handelsregister: 18814 
Registergericht: Kassel

 

Vertreten durch:
Matthias Henning

 

Kontakt:
info@rezzeat.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE347634633

 

PRÄAMBEL 

Die rezzeat GmbH (im Folgenden rezzeat genannt) bietet ein innovatives und smartes Mehrweg-Poolsystem speziell für Pizza-Services. Die rezzeat Mehrwegverpackungen stellen dabei eine umweltfreundliche Alternative zu Einwegverpackungen von Take-away Speisen dar. rezzeat bietet Mehrweg-Pizzaboxen und -Bowls an. Kunden können mithilfe einer App rezzeat Mehrwegverpackungen bei teilnehmenden Partner-Restaurants (Systempartner) ausleihen. Nach der Registrierung in der App steht dem Kunden ein persönlicher QR-Code zur Verfügung, welcher bei der Bestellung oder Abholung im Restaurant vorgezeigt und gescannt wird. Bei Bestellungen zur Lieferung muss der Nutzer den persönlichen Liefercode angeben. Die Ausleihe der rezzeat Mehrwegverpackungen ist für den Nutzer kostenlos, solange der Nutzer die Mehrwegverpackungen innerhalb von 14 Tagen wieder abgibt. Die Rückgabe kann bei allen teilnehmenden Partner-Restaurants stattfinden. Einige Partner-Restaurants bieten zusätzlich die Möglichkeit die Mehrwegverpackungen bei einer erneuten Bestellung mit Lieferung direkt an der Haustür entgegen zu nehmen. Die Rücknahme erfolgt durch einen Scan des QR-Codes auf der Mehrwegverpackung mit der Systempartner App. Direkt nach dem Scan ist die Rückgabe erfolgreich abgeschlossen.

 

DEFINITIONEN

  1. rezzeat: Der Name rezzeat setzt sich aus reusable, pizza und eat zusammen und wurde als GmbH mit Sitz in Kassel gegründet. 
  2. rezzeat Mehrwegverpackungen: Die rezzeat Mehrwegverpackungen beinhalten „Pizzaboxen“ und „Bowls“, die dem Systempartner zur Ausleihe an den Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
  3. rezzeat Mehrweg-Poolsystem: Das Mehrweg-Poolsystem sorgt dafür, dass Systempartner bei Bedarf schnellstmöglich mit neuen rezzeat Mehrwegverpackungen beliefert werden. Dabei werden neue Mehrwegverpackungen geliefert und beschädigte und unzumutbar verschmutzte Mehrwegverpackungen abgeholt.
  4. Nutzer: Nutzer sind Personen, die Kunden unserer Partner-Restaurants (Systempartner) sind und Speisen jeder Art in rezzeat Mehrwegverpackungen bestellen.
  5. Systempartner: Systempartner sind Geschäftskunden (Partner-Restaurants) von rezzeat, wie z.B. Pizzabringdienste, Lieferservice-Anbieter, Pizzerien und Restaurants, die zum gewerblichen Zweck Essen an Kunden verkaufen und am rezzeat Mehrwegsystem teilnehmen.
  6. rezzeat Systempartner App: Bei der rezzeat Systempartner App handelt es sich um eine mobile Applikation, die von rezzeat im App Store sowie im Google Play Store dem Systempartner zum Download bereitgestellt wird. Die Systempartner App dient dem Systempartner in erster Linie zur Verwaltung seiner Bestände der Mehrwegverpackungen sowie dem digitalen und pfandfreien Ausleihprozess.
  7. rezzeat Nutzer App: Bei der rezzeat Nutzer App handelt es sich um eine mobile Applikation, die von rezzeat im App Store sowie im Google Play Store dem Nutzer zum Download bereitgestellt wird. Die App dient dem Nutzer zur Ausleihe der rezzeat Mehrwegverpackungen und bietet eine Übersicht all seiner aktiven und bereits zurückgebrachten Mehrwegverpackungen.

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Nutzer und der rezzeat GmbH (im Folgenden rezzeat). Das Verhältnis zwischen rezzeat und den Systempartnern ist explizit nicht Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 GEGENSTAND DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das rezzeat Mehrweg-Poolsystem und alle damit verbundenen Transaktionen von Mehrwegverpackungen zwischen der rezzeat GmbH, Nutzern und den Systempartnern.

 

§ 3 NUTZERREGISTRIERUNG UND NUTZERKONTO

(1) Nutzer, die rezzeat Mehrwegboxen bei teilnehmenden Partner-Restaurants (Systempartner) ausleihen möchten, müssen sich vorab in der rezzeat App registrieren. Sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der App ist dauerhaft kostenlos.

(2) Damit eine Registrierung durchgeführt werden kann, muss die rezzeat Nutzer App, für iPhone Nutzer aus dem AppStore und für Android Nutzer aus dem Google Play Store, heruntergeladen werden. Dabei gelten jeweils die Bestimmungen des jeweiligen App-Store-Betreibers.

(3) Nach dem Herunterladen der rezzeat App muss sich der Nutzer direkt in der App registrieren. 

(4) Bei der Registrierung des Nutzers muss neben dem Namen auch seine E-Mail-Adresse angegeben werden, die vor der Freischaltung des Zugangs der rezzeat App vom Nutzer bestätigt werden muss.

(5) Bei der Registrierung in der rezzeat Nutzer App muss der Nutzer den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzrichtlinien zustimmen. Ohne eine Bestätigung der Kenntnisnahme ist keine Anmeldung in der rezzeat Nutzer App möglich.

(6) Damit Nutzer die App für die Ausleihe der rezzeat Mehrwegverpackung verwenden können, ist es notwendig eine Zahlungsmethode anzugeben, die in der App hinterlegt wird. Die Ausleihe ist für Nutzer kostenlos, sofern die jeweils ausgeliehene Mehrwegverpackung innerhalb von 14 Tagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgebracht wird. Die Zahlungsmethode kommt daher nur zum Tragen in dem Fall, dass der Nutzer die Mehrwegverpackungen nicht innerhalb der 14 Tage zurückbringt oder die Mehrwegverpackung während der Ausleihe beschädigt oder unzumutbar verschmutzt zurückbringt. 

(7) Verpasst der Nutzer die rechtzeitige Rückgabe, bringt die Mehrwegverpackung beschädigt oder unzumutbar verschmutzt zurück, dann fällt eine Gebühr an, die automatisch über die vom Nutzer angegebene Zahlungsmethode abgewickelt wird. 

(8) Solange der Nutzer eine Mehrwegverpackung nach dem Ausleihen nicht ordnungsgemäß zurückgegeben hat, kann die Zahlungsmethode nicht gelöscht oder geändert werden. Auch das Löschen eines Accounts ist in diesem Fall nur nach der Begleichung der Ausfallkosten der Mehrwegverpackung möglich, vgl. § 7.

(9) Bei der Auswahl der Zahlungsart PayPal, Apple Pay, Kreditkarte und Bankeinzug erfolgt die Zahlungsabwicklung über den jeweiligen Zahlungsdienstleister unter Geltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen. Beim Hinzufügen der Zahlungsart wird der Nutzer im Falle der Auswahl von PayPal und Apple Pay von der rezzeat App zu dem Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Nach Eingabe der Zahlungsdaten stimmt der Nutzer zu, dass zukünftige Zahlungstransaktionen und Abbuchungen über die festgelegte Zahlungsart abgewickelt werden dürfen.

(8) Der Nutzerzugang ist für die persönliche Nutzung vorgesehen. Ermöglicht der Nutzer Dritten den Zugang zu dem Nutzerkonto, haftet dieser im gleichen Maße, wie wenn der Nutzer selbst gehandelt hätte.

(9) Eine Mehrfachregistrierung ist dem Nutzer nicht gestattet. Ist eine Mehrfachregistrierung festgestellt worden, hat rezzeat das Recht das neuere Nutzerkonto zu löschen.

(10) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Angaben über sich (z.B. Vorname, Nachname, Zahlungsmethode) bei der Registrierung wahrheitsgemäß und gewissenhaft anzugeben. Ändern sich persönliche Informationen (z.B. Rechnungs- und Kontaktinformationen oder die Zahlungsmethode), dann ist der Nutzer verpflichtet, diese zu aktualisieren. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgegangen, ist rezzeat berechtigt das Nutzerkonto zu sperren und von der Nutzung des rezzeat Mehrwegsystems auszuschließen.

(11) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur rezzeat App nicht mit Dritten zu teilen und diese geheim zu halten. Alle Bestellungen, die über das Konto des Nutzers abgewickelt werden, werden dem Nutzer zugerechnet. Verliert der Nutzer seinen Zugang (z.B. durch den Verlust des Smartphones) muss der Nutzer rezzeat umgehend darüber informieren (z.B. per E-Mail, per Telefon oder über die Website).

(12) Verstößt der Nutzer in jeglicher Form gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, so erlöschen die Nutzungsrechte an der rezzeat App sowie die Rechte an der Teilnahme des rezzeat Mehrwegsystems. 

(13) Unberührt davon behält sich rezzeat das Recht vor, die Nutzungsrechte durch eine einseitige Erklärung umgehend zu beenden.

 

§ 4 NETZWERKZUGRIFF

(1) Damit der Nutzer die rezzeat App herunterladen und das Mehrwegsystem unter Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen kann, muss das Smartphone mit dem Internet verbunden sein.

(2) Die Ausleihe mittels QR-Code der rezzeat Mehrwegverpackungen ist ohne eine Internetverbindung möglich. Trotzdem akzeptiert der Nutzer, dass rezzeat nicht für die Verbindungsqualität und Verfügbarkeit zum Internet und dem Netzwerk verantwortlich ist. 

(3) rezzeat gewährt keine Garantie dafür, dass die rezzeat Nutzer App jederzeit abrufbar und fehlerfrei ist. Hierfür schließt rezzeat jegliche Gewährleistung aus.

 

§ 5 BENACHRICHTIGUNGEN

Der Nutzer akzeptiert bei der Erstellung seines rezzeat Nutzerkontos, dass rezzeat dem Nutzer E-Mails im Sinne des normalen Betriebes des Mehrwegsystems sowie Benachrichtigungen (z.B. Rückgabe-Erinnerungen und Rechnungen) in der rezzeat App senden darf. 

 

§ 6 KOSTEN BEI EINBEHALTUNG ODER VERSCHMUTZUNG VON REZZEAT MEHRWEGVERPACKUNGEN

(1) Nutzern steht das rezzeat Mehrwegsystem jederzeit zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung, indem der Nutzer rezzeat Mehrwegverpackungen mit dem in der rezzeat Nutzer App bereitgestellten QR-Code oder Liefercode bei einem Systempartner ausleiht und fristgerecht bei einem Systempartner wieder zurückgibt.

(2) Nutzer können die Mehrwegverpackungen 14 Tage kostenlos ausleihen. Die Rückgabe der rezzeat Mehrwegverpackungen muss innerhalb dieser Frist stattfinden.

(3) Die Frist bezieht sich auf jede einzelne Mehrwegverpackung und beginnt zum Zeitpunkt eines jeden neuen Ausleihvorgangs. Die Laufzeit der Frist beginnt zum Zeitpunkt der digitalen Transaktion und somit kurz vor der persönlichen Übergabe der Mehrwegverpackung an den Nutzer. rezzeat behält sich vor, die aktuell festgelegte Frist von 14 Tagen anzupassen. In diesem Fall werden die Nutzer rechtzeitig vorab über die Änderungen per E-Mail und über eine Benachrichtigung in der App informiert. Der Nutzer erhält dabei die Angabe zu welchem Zeitpunkt die Änderungen in Kraft treten.

(4) Bringt der Nutzer die ausgeliehenen rezzeat Mehrwegverpackungen nicht fristgerecht oder nicht im ordnungsgemäßen Zustand, nicht vollständig oder gar beschädigt zurück, wird dem Nutzer eine pauschale Gebühr in Höhe von 10,00€ je rezzeat Pizzabox und 10,00€ je rezzeat Bowl über die in der App und dem Nutzerkonto hinterlegten Zahlungsmethode automatisch eingezogen, vgl. § 8 Abs. 3.

(5) Der Nutzer ist dazu angehalten, die rezzeat Mehrwegverpackung sorgsam zu behandeln und notfalls auch nach Ablauf der Ausleihfrist bei einem Systempartner abzugeben, damit ein nachhaltiger Kreislauf gewährleistet werden kann. Bei einer Rückgabe der Box nach Fristende findet keine Rückerstattung der bezahlten Gebühr statt.
(6) Werden die Mehrwegbehälter von Nutzern an Rückgabestationen mittels der Selbstrückgabe zurückgebracht (zum Beispiel bei Studierendenwerken), so können die Behälter erst im Nachgang durch unsere Systempartner auf Vollständigkeit und einen unbeschädigten/einwandfreien Zustand hin kontrolliert werden. Die Kontrolle findet kurz nach der Selbstrückgabe, vor dem Reinigungsprozess, statt. Werden im Nachgang durch diese Überprüfungen Mängel oder Unvollständigkeiten festgestellt, so wird dem letzten Nutzer der entsprechenden Mehrwegverpackung(en) eine pauschale Gebühr in Höhe von 10,- € pro Mehrwegbehälter über die App und der im Nutzerkonto hinterlegten Zahlungsmethode automatisch eingezogen, vgl Paragraph 8 Absatz 3. Der Nutzer hat das Recht, den gemeldeten Defekt innerhalb von maximal 14 Tagen an rezzeat per Email (info@rezzeat.de) zu reklamieren, sollte er nicht mit der Beanstandung einverstanden sein. 
(7) Die rezzeat Systempartner müssen alle ordnungsgemäßen sowie weiterhin verwendbare rezzeat Mehrwegverpackungen vom Kunden zurücknehmen. Leichte Beschädigungen, die durch einen häufigen Gebrauch zustande kommen, werden als Verschleiß wahrgenommen. Wird die rezzeat Mehrwegverpackung jedoch vom Nutzer in einem stark beschädigten Zustand oder in einem unzumutbar verunreinigten Zustand zurückgebracht, dann muss der Systempartner die Mehrwegverpackung bei der Rücknahme als „defekt“ markieren. In diesem Fall behält sich rezzeat vor, dem Nutzer 10,00€ je rezzeat Pizzabox und 10,00€ je rezzeat Bowl für die Mehrwegverpackung zu berechnen. Nutzer haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung Widerspruch (vgl. Abs. 7) einzulegen. rezzeat prüft die Verpackungen anschließend und bewertet das Ausmaß der Beschädigung oder Verschmutzung.

(8) Möchte der Nutzer die Markierung einer Mehrwegverpackung seitens des Systempartners als „defekt“ nicht akzeptieren, so kann er hiergegen Widerspruch einlegen. Dies ist per E-Mail an info@rezzeat möglich. Bei der E-Mail sind die Kundennummer und die Boxnummer sowie eine Begründung anzugeben, warum die Box nicht als „defekt“ eingestuft werden durfte. rezzeat verpflichtet sich sodann, den Vorgang zu überprüfen und sodann anhand des Prüfungsergebnisses zu entscheiden, ob dem Nutzer die in Abs. 6 aufgeführte Gebühr berechnet wird. 

 

§ 7 LAUFZEIT & KÜNDIGUNG 

(1) Die Nutzung der rezzeat Mehrwegverpackungen ist für den Nutzer kostenlos. Es kommt kein Abonnement zwischen rezzeat und dem Nutzer zustande und es existiert keine Mindestvertragslaufzeit. (2) Mit der Registrierung geht der Nutzer einen Vertrag ein, welcher auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird, jedoch jederzeit mit der Löschung des rezzeat Kontos gekündigt werden kann. 

(3) Bei einem Kündigungswunsch ist der Nutzer gem. §6 verpflichtet alle ausgeliehenen rezzeat Mehrwegverpackungen vor der Kündigung bei einem Systempartner zurückzugeben. Findet die Rückgabe nicht statt, so wird dem Nutzer eine Gebühr in Höhe von 10,00€ je rezzeat Pizzabox und 10,00€ je rezzeat Bowl über die in der App angegebene Zahlungsmethode eingezogen. Das geschlossene Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Systempartner bleibt von dem Vorstehenden unberührt.
 (4) rezzeat ist berechtigt den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen. 

 

§ 8 PREISE, BESTELLUNGEN & BEZAHLUNG

(1) Die in der rezzeat Nutzer App erhaltenen Daten und Informationen zu den Systempartnern, wie z.B. die Mindestbestellwerte, die Lieferzeiten, die Lieferkosten, die Öffnungszeiten, die Telefonnummer, die Speisekarte sowie der darin enthaltenen Preise und Speisen, werden von dem Systempartner in der rezzeat Nutzer App bereitgestellt. rezzeat ist nicht für die Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen verantwortlich.

(2) Über die rezzeat App können keine direkten Bestellungen und Bezahlungen durchgeführt werden. rezzeat stellt dem Nutzer in der App lediglich Verlinkungen zu Lieferdiensten, Webseiten der Systempartner und deren Telefonnummern bereit. Nutzer werden für Ihre Bestellung an die Systempartner weitergeleitet.

(3) Hat der Nutzer als Zahlungsart SEPA-Lastschrift ausgewählt, erfolgt die Zahlung per Einzug von seinem Bankkonto. Über das Datum der Kontobelastung wird der Nutzer gleichzeitig mit der Übermittlung der Rechnung mit einer Vorankündigung (Pre-Notification) in Kenntnis gesetzt. Die Vorankündigung dient dem Zweck, dass der Nutzer für ausreichende Deckung auf seinem Konto sorgen kann. Die Frist für die Vorabinformation über das Datum der Kontobelastung wird auf mindestens 6 Tage verkürzt. Kann die Lastschrift aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Nutzer der Abbuchung, ohne hierzu berechtigt zu sein, haftet der Nutzer für die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren.

 

§ 9 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.rezzeat.de/datenschutz/

 

§ 10 STREITBEILEGUNG UND GERICHTSSTAND 

(1) Es bestehen keine mündlichen Nebenabsprachen.

(2) rezzeat wird an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist auch nicht verpflichtet, dies zu tun.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Stellt rezzeat Nutzern oder Systempartnern oder einer anderen dritten Partei diese AGB dem Zwecke eines Vertragsabschlusses in einer anderen Sprache zur Verfügung, dann handelt es sich bei dieser Ausführung lediglich um eine unverbindliche Übersetzung und einem unverbindlichen Angebot von rezzeat, diese in der jeweiligen Sprache bereitzustellen. Finden sich Abweichungen, Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Widersprüche zwischen der ursprünglichen, deutschen Version der AGB und einer in eine andere Sprache übersetzte Version, dann wird immer die deutsche Version vorrangig angesehen.

 

§ 11 RABATTE, GUTSCHEINE, COUPONS & AKTIONEN

Von rezzeat gegenüber dem Nutzer bereitgestellte Rabatt-, Werbe- und/oder Promotionsgutscheine und/oder -codes können nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Für die genannten Aktionen, Gutscheine und Codes gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gutscheine, Rabattcodes und andere Aktionen können nicht ausgezahlt werden.

 

§ 12 BEWERTUNGSPORTAL

(1) Wenn der Nutzer die Möglichkeit hat, eine Bewertung für rezzeat und den jeweiligen Systempartner abzugeben, verpflichtet sich der Nutzer diese nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Der Nutzer erlaubt rezzeat dabei die Verwendung der übermittelten Bewertung sowie die Speicherung der daraus entstehenden Daten.

(2) rezzeat hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, die vom Nutzer erstellte Bewertung zu veröffentlichen. rezzeat ist berechtigt, nach eigenem Ermessen veröffentlichte Bewertungen zu entfernen.

(3) Dem Nutzer ist es untersagt, falsche Angaben in der Bewertung zu verfassen oder die Bewertungen für missbräuchliche oder werbliche Zwecke zu verwenden. Darüber hinaus ist es dem Nutzer nicht erlaubt, in der Bewertung beleidigende, diskriminierende und anderweitig unangemessene Inhalte zu verfassen. Werden bei der Bewertung durch den Nutzer die Rechte Dritter verletzt, so ist der Nutzer verpflichtet, rezzeat von Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

§ 13 SORGFALTSPFLICHT FÜR DEN UMGANG MIT REZZEAT MEHRWEGVERPACKUNGEN

Der Nutzer ist verpflichtet, mit den bereitgestellten rezzeat Mehrwegverpackungen sorgsam umzugehen. Die Mehrwegverpackungen sind ausschließlich für den Transport und den Verzehr von Speisen geeignet und dürfen vom Nutzer ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

 

 

§ 14 HAFTUNG

(1) rezzeat haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit rezzeat bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet rezzeat auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet rezzeat allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(2) rezzeat haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, lediglich soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). rezzeat haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet rezzeat im Übrigen nicht.
(3) rezzeat haftet nicht für die Auslaufsicherheit der bereitgestellten Mehrwegbehälter. Durch unvollständiges oder falsches Verschließen sowie durch minimale Materialbeschädigungen oder Verschleißerscheinungen kann keine uneingeschränkte Auslaufsicherheit der Behälter gewährleistet werden. 

(4) rezzeat haftet nicht für den Fall einer Nichterreichbarkeit der bereitgestellten Applikationen, sofern die Nichterreichbarkeit ihre Ursächlichkeit nicht bei rezzeat hat. Rezzeat haftet insofern ebenfalls nicht für die Nichterreichbarkeit der Netzwerke oder der Server bei z.B. technischen Problemen oder einer schlechten Internetverbindung.

(5) rezzeat haftet nicht für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung eines Systempartners entstanden sind und seitens des Systempartners bei Beachtung der vertraglichen Pflichten zwischen dem Systempartner und rezzeat hätten verhindert werden können.

(6) rezzeat haftet nicht für das zwischen dem Systempartner und dem Nutzer geschlossene Vertragsverhältnis. rezzeat haftet auch nicht für die Angaben, Daten und Informationen, die von dem Systempartner in der mobilen Applikation für den Nutzer bereitgestellt werden. rezzeat ist nicht für die erbrachten Leistungen zwischen dem Systempartner und dem Nutzer verantwortlich und übernimmt insofern keine Gewähr.

(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von rezzeat ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von rezzeat.

(8) Verstößt ein Nutzer gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt ein Dritter rezzeat aufgrund dieses Verstoßes in Anspruch, stellt der Nutzer rezzeat von den gesamten Kosten und Ansprüchen frei und übernimmt die mittelbar oder unmittelbar entstehenden Kosten für eine Rechtsberatung. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Nutzer den Verstoß nicht zu verantworten hat. rezzeat behält die Möglichkeit, die Verteidigung gegen jegliche Ansprüche eigens zu übernehmen.

 

§ 15 NUTZUNGSRECHTE AN BILDERN, FILMEN, GRAFIKEN & TEXTEN

(1) rezzeat ist alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte an allen eigens produzierten sowie von allen bereitgestellten Bildern, Logos, Motiven, Grafiken, Symbolen, Filmen und Texten, die in der rezzeat App, auf der Website oder auf Werbe- und Schulungsmaterialien abgebildet sind und verwendet werden. Alle Bilder, Texte, Filme etc. dürfen ohne eine ausdrückliche Zustimmung seitens rezzeat nicht verwendet werden. Die Zustimmung kann per Mail unter info@rezzeat.de angefragt werden.

(2) Wird von rezzeat eine Zustimmung zur Verwendung erteilt, dann verpflichtet sich der Nutzer die entsprechenden Bilder, Motive, Texte, Filme etc. ausschließlich strikt nach den rezzeat Branding-Guidelines zu nutzen, die rezzeat im Falle einer Zustimmung zur Verfügung stellt.

(3) Veröffentlicht ein Nutzer eigene Inhalte, wie z.B. Bilder, Texte oder Filme, mit deutlichem Bezug zu rezzeat, dann stimmt der Nutzer hiermit ausdrücklich der Weiterverwendung der veröffentlichten Inhalte durch rezzeat zu.  

 

§ 16 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(1) rezzeat behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig weiter auszubauen und zu aktualisieren, wenn es z.B. durch wichtige Änderungen, wie einer neuen Rechtsgrundlage, der Änderung der Rechtsprechung, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Erweiterung des Geschäftsmodells o.Ä., als notwendig angesehen wird.

(2) Die neuen AGB sind erst dann Vertragsbestandteil zwischen rezzeat und dem Nutzer, wenn beide Parteien den neuen, aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben. 

(3) Im Falle der Änderung der AGB durch rezzeat, wird der Nutzer per E-Mail mit den Hinweisen zu den Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, informiert und um Zustimmung hierzu gebeten.

(4) Stimmt der Nutzer den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu, wird das Nutzerkonto ohne die angesetzten Anpassungen vorerst fortgesetzt. rezzeat behält sich sodann vor, die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. 

 

§ 17 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.rezzeat.de/datenschutz/

 

§ 18 DATENSCHUTZ

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.rezzeat.de/datenschutz/

 

§ 19 SONSTIGES

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Streitigkeiten stimmen die Parteien zu, Kassel als ausschließlichen Gerichtsstand anzusehen. Dies gilt auch für Nutzer, die keinen Wohnsitz, keinen bekannten und gewöhnlichen Aufenthaltsort oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland zum Zeitpunkt der Klageerhebung haben.

(2) Die Beziehungen zwischen rezzeat und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Die Überschriften in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich zur Übersicht und sind bei der Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu berücksichtigen.

(4) Nimmt ein Abschnitt Bezug auf einen Paragraphen, so ist der Paragraph in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeint, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um etwas anderes handelt.

(5) Es bestehen keine Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge müssen in Schriftform vorgelegt werden. Dies trifft auch auf diese Klausel zu.

(6) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(7) Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

für Systempartner

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR SYSTEMPARTNER DES REZZEAT MEHRWEG-SYSTEMS

 

Stand: 20. Dezember 2021

 

KONTAKTINFORMATIONEN

 

rezzeat GmbH
Falderbaumstr. 22
34123 Kassel

 

Handelsregister: 18814 
Registergericht: Kassel

 

Vertreten durch:
Matthias Henning

 

Kontakt:
info@rezzeat.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE347634633

 

 

DEFINITIONEN

  1. rezzeat: Der Name rezzeat setzt sich aus reusable, pizza und eat zusammen und wurde als GmbH mit Sitz in Kassel gegründet. 
  2. rezzeat-Mehrwegverpackungen: Die rezzeat Mehrwegverpackungen beinhalten „Pizzaboxen“ und „Bowls“, die dem Systempartner zur Verfügung gestellt werden.
  3. rezzeat Mehrweg-Poolsystem: Das Mehrweg-Poolsystem sorgt dafür, dass Systempartner bei Bedarf schnellstmöglich mit neuen rezzeat Mehrwegverpackungen beliefert werden. Dabei werden neue Mehrwegverpackungen geliefert und beschädigte und unzumutbar verschmutzte Mehrwegverpackungen abgeholt.
  4. Nutzer: Nutzer sind Personen, die Kunden unserer Partner-Restaurants (Systempartner) sind und Speisen jeder Art in rezzeat-Mehrwegverpackungen bestellen.
  5. Systempartner: Systempartner sind Geschäftskunden (Partner-Restaurants) von rezzeat, wie z.B. Pizzabringdienste, Lieferservice-Anbieter, Pizzerien und Restaurants, die zum gewerblichen Zweck Essen an Kunden verkaufen und das rezzeat-Mehrwegsystem nutzen .
  6. rezzeat Systempartner App: Bei der rezzeat Systempartner App handelt es sich um eine mobile Applikation, die von rezzeat über den App Store sowie im Google Play Store dem Systempartner zum Download bereitgestellt wird. Die Systempartner App dient dem Systempartner in erster Linie zur Verwaltung seiner Bestände der Mehrwegverpackungen sowie dem digitalen und pfandfreien Ausleihprozess.
  7. rezzeat Nutzer App:  Bei der rezzeat Nutzer App handelt es sich um eine mobile Applikation, die von rezzeat im App Store sowie im Google Play Store dem Nutzer zum Download bereitgestellt wird. Die App dient dem Nutzer zur Ausleihe der rezzeat Mehrwegverpackungen und bietet eine Übersicht all seiner aktiven und bereits zurückgebrachten Mehrwegverpackungen.

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Systempartner und rezzeat GmbH (im Folgenden rezzeat). Das Verhältnis zwischen rezzeat und den Nutzern ist explizit nicht Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, insbesondere des Mehrweg-Poolsystems, durch rezzeat erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (Systempartner) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an rezzeat, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen der Systempartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn rezzeat ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn rezzeat auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

 

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

(1) Alle Angebote von rezzeat sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann rezzeat innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen rezzeat und dem Systempartner ist der schriftlich geschlossene Systempartnervertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von rezzeat vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von rezzeat nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(4) Rezzeat behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Systempartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Systempartner darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von rezzeat weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von rezzeat diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

(5) Das Vertragsverhältnis zwischen rezzeat und dem Systempartner tritt nach dem im Vertrag vorab vereinbarten Zeitpunkt, jedoch spätestens mit der Lieferung und Bereitstellung der rezzeat Mehrwegverpackungen in Kraft.

(6) Die Identifizierung der Nutzer sowie der Ausleih- und Rücknahmeprozess der rezzeat Mehrwegverpackungen findet über eine bereitgestellte mobile Applikation statt. Siehe dazu auch §3. In der mobilen Applikation kann der Systempartner in dessen persönlichen Admin-Systempartnerkonto den Mitarbeitern eigene Accounts mit Zugangsbeschränkung einrichten. Die Zusammenarbeit zwischen rezzeat und dem Systempartner ist keineswegs in irgendeiner Form mit einer Partnerschaft als Gesellschaft gleichzustellen, weder bürgerlicher noch handelsrechtlicher Natur.


 § 3 SYSTEMPARTNERKONTO UND REGISTRIERUNG

(1) Nach Abschluss des Systempartnervertrags kann sich der Systempartner die rezzeat Systempartner App aus dem App Store oder dem Google Play Store herunterladen. Dabei gelten jeweils die Bestimmungen des jeweiligen App-Store-Betreibers. Nach dem Download der rezzeat Systempartner App muss sich der Systempartner registrieren. Die App kann genutzt werden, sobald das Systempartnerkonto von rezzeat freigeschaltet wurde. 

(3) Bei der Registrierung des Systempartners muss neben dem Namen eine E-Mail-Adresse angegeben werden, die vor der Freischaltung des Zugangs der rezzeat Systempartner App vom Systempartner bestätigt werden muss.

(4) Auch wenn der Systempartner durch den abgeschlossenen Vertrag mit rezzeat den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzrichtlinien zustimmt, muss der Systempartner bei der Anmeldung in der App diesen noch einmal förmlich zustimmen. 

(5) Der Systempartnerzugang ist für die persönliche Nutzung durch den Systempartner und dessen Mitarbeiter vorgesehen. Der Systempartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur rezzeat Systempartner App nicht mit sonstigen Dritten zu teilen und diese geheim zu halten. Alle Transaktionen, die über das Konto des Systempartners abgewickelt werden, werden diesem auch zugerechnet. Verliert der Systempartner seinen Zugang (z.B. durch den Verlust des Smartphones) muss der Systempartner rezzeat unverzüglich über den Verlust informieren (z.B. per E-Mail, per Telefon oder über die Website).

 

§ 4 NETZWERKZUGRIFF 

(1) Für das Herunterladen sowie der Nutzung der rezzeat Systempartner App hat der Systempartner eigenverantwortlich sicherzustellen, dass das jeweilige Endgerät (Smartphone o. ä.) mit dem Internet verbunden ist.  

(2) Die Ausgabe der rezzeat Mehrwegverpackung an den Nutzer ist ohne eine Internetverbindung nicht möglich. Der Systempartner hat selbstständig und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Verbindungsqualität zum Internet bei der Übergabe an bzw. vom Nutzer jederzeit sichergestellt ist. Rezzeat ist weder für die Internetverbindung noch für die Verbindungsqualität verantwortlich oder haftbar. 

(3) rezzeat gibt keine Garantie dafür, dass die rezzeat Systempartner App jederzeit abrufbar, fehlerfrei und sicher ist. Insofern schließt rezzeat jegliche Gewährleistung aus.

 

§ 5 BENACHRICHTIGUNGEN

Der Systempartner akzeptiert mit Vertragsbeginn, dass rezzeat dem Systempartner E-Mails im Sinne des normalen Betriebes des Mehrwegsystems sowie Benachrichtigungen (z.B. Rechnungen und wichtige Informationen) in der rezzeat App und per E-Mail senden darf. 

 

§ 6 ERFÜLLUNGSORT, ABNAHME 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kassel, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet rezzeat auch die Installation, etwa einer Geschirrspülmaschine, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache als abgenommen, wenn

•die Lieferung und, sofern rezzeat auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

•rezzeat dies dem Systempartner unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (2) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

•seit der Lieferung oder Installation (zwölf] Werktage vergangen sind oder der Systempartner mit der Nutzung der Sache begonnen hat (zB die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation (sechs) Werktage vergangen sind und

•der Systempartner die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der rezzeat angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

 

§ 7 ABRECHNUNG 

(1) rezzeat versendet die Rechnungen an die Systempartner bis zu zwei Mal pro Monat per E-Mail an die vom Systempartner per Vertrag festgelegte E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt spätestens drei Tage nach dem Versenden der E-Mail als zugestellt.

(2) Der Systempartner hat grundsätzlich die Möglichkeit das SEPA-Basislastschriftverfahren als Standard-Zahlungsart festzulegen. Entscheidet sich der Systempartner für diese Zahlungsart und gewährt rezzeat den Einzug über die SEPA-Basislastschrift, so bedarf es von Seiten rezzeat vor dem Einzug einer Lastschrift keiner vorherigen Ankündigung in Form einer sog. Pre-Notification. Nach der Bereitstellung der Rechnung wird der Rechnungsbetrag per Lastschrift von dem vom Systempartner festgelegten Konto eingezogen.

 

§ 8 SO​NDERAKTIONEN

(1) Rezzeat ist berechtigt, eigene Sonderaktionen anbieten und durchführen. Hierzu steht es rezzeat frei, auf einzelne Speisen, Produkte oder Produktgruppen Nachlässe gegenüber den Nutzern zu gewähren. Darüber hinaus dürfen Coupons und Gutscheine an Nutzer und Neukunden vergeben werden. Preisgebundene Waren sind hiervon ausgeschlossen.

(2) Für den Fall, dass rezzeat eine solche Aktion durchführt, erstattet rezzeat dem Systempartner die daraus resultierende Preisdifferenz gegenüber dem Ursprungspreis.

(3) Rezzeat ist jedoch nicht verpflichtet, Aktionen dieser Art durchzuführen. Falls von rezzeat eine Sonderaktion durchgeführt wird, so hat der Systempartner keine Ansprüche an der Teilnahme an dieser Aktion.

 

§ 9 AN​PASSUNG​ D​ER​ GE​BÜHREN​ ​UND​ D​ES​ PARTNERV​ERTRAGS

(1) rezzeat behält sich das Recht vor, im Vertrag festgelegte Gebühren und Beiträge im Verlauf der Zusammenarbeit anzupassen, vorausgesetzt dies ist im berechtigten Interesse beider Parteien zumutbar. Von einer Zumutbarkeit kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn rezzeat die bereitgestellten Dienste, wie z.B. die mobile Applikation, entscheidend weiterentwickelt hat oder eine entscheidende Veränderung stattgefunden hat, wie z.B. eine Erhöhung der Preise in Bezug auf Material- und Vertriebskosten oder andere vergleichbare und relevante Faktoren, die auf Preise und Kosten Einfluss nehmen.

(2) Eine geplante Preis-/Gebührenerhöhung wird mindestens zwei Monate vor der Einführung in Textform per E-Mail oder Post von rezzeat angekündigt.

(3) Für den Fall einer Erhöhung der Preise/Gebühren hat der Systempartner das Recht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Ankündigung Widerspruch einzulegen. Wird innerhalb der vier Wochen kein Widerspruch eingelegt, so gilt die Erhöhung der Preise/Gebühren als angenommen.

(4) Der Systempartner hat das Recht anstelle eines Widerrufs den Partnervertrag mit rezzeat zum Zeitpunkt des Beginns der Preis-/Gebührenerhöhung in Form eines Sonderkündigungsrechtes zu kündigen.

 

§ 10 L​AUFZEIT​ & KÜNDIGUNG​ ​FÜR​ SY​STEMPARTNER

Sofern im Systempartnervertrag nichts anderes vereinbart wurde, können beide Parteien vom Vertrag mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende kündigen. Für die Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden. Eine Kündigung muss jedenfalls in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

 

§ 11 RABATTE, COUPONS, GUTSCHEINE & AKTIONEN

Von rezzeat an die Nutzer bereitgestellte Rabatte, Gutscheine und/oder Coupons können nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden. Für die genannten Aktionen, Gutscheine und Coupons gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gutscheine, Rabattcodes und andere Aktionen können nicht ausgezahlt werden.

 

§ 12 SORGFALTSPFLICHT FÜR DEN UMGANG MIT REZZEAT MEHRWEGVERPACKUNGEN

(1) Die Systempartner sind verpflichtet, mit den bereitgestellten rezzeat Mehrwegverpackungen sorgsam umzugehen. Die Mehrwegverpackungen sind ausschließlich für den Transport und den Verzehr von Speisen geeignet und dürfen vom Systempartner ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

(2) Der Systempartner hat das Recht, beschädigte oder unzumutbar verunreinigte rezzeat Mehrwegverpackungen von Nutzern nicht zurückzunehmen und somit die Rücknahme zu verweigern. In diesem Fall stellt rezzeat dem Nutzer die beschädigten oder verschmutzten Verpackungen mit jeweils 10,00€ je rezzeat Pizzabox und 10,00€ je rezzeat Bowl in Rechnung. 

 

§ 13 HAFTUNG REZZEAT

(1) Die Haftung von rezzeat auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze eingeschränkt.

(2) Rezzeat haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der vereinbarten Mehrwegverpackungen, die Freischaltung der rezzeat Systempartner App und - sofern vertraglich vereinbart - die Bereitstellung einer Spülmaschine. 

(3) Soweit rezzeat gem. Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die rezzeat bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln an den von rezzeat zur Verfügung gestellten Gegenständen, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Gegenstände typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von rezzeat.

(5) Soweit rezzeat technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Rezzeat haftet nicht für Schäden, die aus einer Pflichtverletzung durch den Systempartner entstanden sind und bei der Beachtung der Pflichten seitens des Systempartners, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Systempartnervertrag festgehalten sind, hätten verhindert werden können.

(8) Rezzeat haftet nicht für den Fall einer Nichterreichbarkeit der bereitgestellten Applikationen und/oder Netzwerke oder der Server bei z.B. technischen Problemen oder einer schlechten Internetverbindung des Systempartners.

(9) Verstößt der Systempartner nachweislich gegen seine Vertragspflichten einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt ein Dritter rezzeat wegen dieses Verstoßes in Anspruch, stellt der Systempartner rezzeat von den gesamten Kosten und Ansprüchen frei und übernimmt die mittelbar oder unmittelbar entstehenden Kosten, insbesondere die angemessenen Kosten für eine Rechtsberatung. rezzeat behält sich die Möglichkeit vor, die Verteidigung gegen jegliche Ansprüche auf eigene Kosten zu übernehmen.

(10) Die hier beschriebenen Einschränkungen gelten nicht für die Haftung von rezzeat wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 14 HAFTUNG DES SYSTEMPARTNERS
(1) Ausleihe der Mehrwegbehälter: Der Systempartner verpflichtet sich bei der Ausleihe jedes Mal und ordnungsgemäß die Ausleihbestätigung der Kund:innen zu prüfen. Dabei ist zu beachten, ob die Selbstausleihe von Kund:innen richtig und vollständig durchgeführt wurde. Dabei gilt es insbesondere zu prüfen ob alle auszuleihenden Mehrwegbehälter von den Kund:innen gescannt wurden und ob es sich um den richtigen Ausleihort, sowie Datum und Uhrzeit handelt.
(2) Rücknahme der Mehrwegbehälter: Die Rücknahme der Mehrwegbehälter erfolgt bei Studierendenwerken durch die Kund:innen mittels der Selbst-Rückgabe an den Rückgabestationen. Da die Rückgabe in erster Linie ohne direkte Kontrolle stattfindet, verpflichtet sich der Systempartner alle zurückgegebenen Mehrwegbehälter innerhalb des gleichen Tages auf Vollständigkeit (inkl. Deckel und Schale) sowie auf Schäden zu prüfen. Ist ein Mehrwegbehälter beschädigt oder unvollständig zurückgegeben worden, so ist dieser Behälter schnellstmöglich in der Systempartner App als defekt zu markieren. Wird ein Behälter als beschädigt markiert, so ist der/die letzte Kund:in für den Schaden verantwortlich. Wird der Schaden in der Systempartner-App jedoch nicht kenntlich gemacht, so haftet der Systempartner für die beschädigten Mehrwegbehälter mit denen im Systempartnervertrag festgelegten Gebühren. 

(2) Verletzt ein Systempartner eine vertraglich festgehaltene Pflicht jedenfalls in grob fahrlässiger Weise und entsteht dadurch ein Schaden oder eine unzumutbare Verschmutzung an den rezzeat Mehrwegverpackungen, haftet der Systempartner gegenüber rezzeat mit 10,00€ je rezzeat Pizzabox und 10,00€ je rezzeat Bowl inkl. Deckel.

(3) Jegliche gesetzliche Gewährleistungsansprüche sowie die Ansprüche der Nutzer aus dem Produkthaftungsgesetz werden von diesen Haftungsbestimmungen nicht berührt.

 

§ 15 NUTZUNGSRECHTE AN BILDERN, FILMEN, GRAFIKEN & TEXTEN

(1) rezzeat ist alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte an allen eigens produzierten sowie von allen bereitgestellten Bildern, Logos, Motiven, Grafiken, Symbolen, Filmen und Texten, die in der rezzeat App, auf der Website oder auf Werbe- und Schulungsmaterialien abgebildet sind und verwendet werden. Bilder, Texte, Filme etc. dürfen ohne eine ausdrückliche Zustimmung seitens rezzeat nicht verwendet werden. Auch Systempartner haben mit dem Vertragsabschluss nicht das Recht, rezzeat eigene Bilder, Filme etc. für ihre Zwecke zu verwenden. Auch Systempartner müssen vorab eine ausdrückliche Zustimmung von rezzeat einholen. Dies kann per Mail an info@rezzeat.de angefragt werden.

(2) Wird von rezzeat eine Zustimmung zur Verwendung erteilt, dann verpflichtet sich der Systempartner die entsprechenden Bilder, Motive, Texte, Filme etc. ausschließlich strikt nach den rezzeat Branding-Guidelines zu nutzen, die rezzeat im Falle einer Zustimmung zur Verfügung stellt.

(3) Veröffentlicht ein Systempartner eigene Inhalte, wie z.B. Bilder, Texte oder Filme, mit deutlichem Bezug zu rezzeat, dann stimmt der Systempartner hiermit ausdrücklich der Weiterverwendung der veröffentlichten Inhalte durch rezzeat zu.

 

§ 16 ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(1)  rezzeat behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig weiter auszubauen und zu aktualisieren, wenn es z.B. durch wichtige Änderungen, wie einer neuen Rechtsgrundlage, der Änderung der Rechtsprechung, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Erweiterung des Geschäftsmodells o.Ä., als notwendig angesehen wird.

(2) Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden erst dann Vertragsbestandteil zwischen rezzeat und dem Systempartner, wenn beide Parteien den neuen, aktualisierten allgemeinen  Geschäftsbedingungen zugestimmt haben oder wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Anpassungen durch rezzeat seitens des Systempartners Widerspruch eingelegt wird. Es genügt, wenn rezzeat die Information zu den neuen, aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedingungen den Nutzern und Systempartnern an die bereitgestellte E-Mail-Adresse oder an den Posteingang der jeweils bereitgestellten mobilen Applikation sendet, mit den Hinweisen zu den Änderungen und Anpassungen sowie deren Auswirkungen und deren Bedeutung. Erheben die jeweiligen Parteien keinen Widerspruch in Textform mit einer Frist von zwei Wochen auf die beschriebenen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wird dies als Zustimmung der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen und als neues Vertragsverhältnis erteilt.

(3) Macht der Systempartner von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, so gilt der mit rezzeat abgeschlossene Vertrag als gekündigt und läuft von diesem Zeitpunkt an bis zum Ablauf der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist unter den alten allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.

(4) Das beiderseitige Recht den zugrundeliegenden Systempartnervertrag zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.

 

§ 17 WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE DATENERHEBUNG IN BESONDEREN FÄLLEN SOWIE GEGEN DIREKTWERBUNG (ART. 21 DSGVO)

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.rezzeat.de/datenschutz/

 

§ 18 DATENSCHUTZ

Sie finden die Datenschutzerklärung unter https://www.rezzeat.de/datenschutz/

 

§ 19 SONSTIGES

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Streitigkeiten stimmen die Parteien zu, Kassel als ausschließlichen Gerichtsstand anzusehen. Dies gilt auch für Systempartner, die keinen Wohnsitz/Firmensitz, keinen bekannten und gewöhnlichen Aufenthaltsort oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland zum Zeitpunkt der Klageerhebung haben.

(2) Die Beziehungen zwischen rezzeat und dem Systempartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

(3) Die Überschriften in diesen AGB dienen lediglich zur Übersicht und sind bei der Auslegung der AGB nicht zu berücksichtigen.

(4) Nimmt ein Abschnitt Bezug auf einen Paragraphen, so ist der Paragraph in diesen AGB gemeint, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um etwas anderes handelt.

(5) Es bestehen keine Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Nachträge müssen in Schriftform vorgelegt werden. Dies trifft auch auf diese Klausel zu.

(6) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(7) Für den Fall, dass eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen